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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.
Sie können den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, Referat IV 2, 53094 Bonn oder online über dessen Webseite (Online-Portal, s.u.) stellen.
Für die postalische Antragstellung müssen die Personendaten und die Unterschrift amtlich bestätigt sein.
Das Formular steht auf der Webseite des BfJ auf Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung.
Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des BfJ beantragt werden. Hierfür werden der elektronische Personalausweis bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät benötigt.
Weitere Informationen über die Höhe der Gebühren sowie die Kontoverbindung finden Sie auf der Webseite Bundesamt für Justiz
Bei postalischer Absendung müssen die Personendaten und Unterschrift auf dem Antragsformular vor Absendung amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch die Botschaft, eine ausländische Behörde (z.B. Mairie) oder eine/n Notar/in erteilt werden.
Sollten Sie die amtliche Bestätigung durch die Botschaft wünschen, können Sie mit Ihrem Antrag und Ausweisdokument mittwochs zwischen 7:30 und 12 Uhr in die Botschaft kommen. Die Gebühren für die konsularische Bescheinigung der Botschaft betragen 22.500 FCFA und sind bar und in Landeswährung zu zahlen.
Sollten Sie einen anderen Termin benötigen, melden Sie sich gerne per E-Mail zur Terminvereinbarung.
Das Führungszeugnis kann nur an Ihre Anschrift übersandt werden. Eine Übersendung an die Botschaft ist nur im Ausnahmefall möglich. Ein Führungszeugnis wird immer in deutscher Sprache ausgestellt. Sein Inhalt bestimmt sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG).