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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

08.11.2023 - Artikel

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder online oder per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) gestellt werden.

Informationen zur Online-Beantragung finden sie direkt auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Möchten Sie per Post beantragen, müssen Ihre Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein (durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in). Alle weiteren Informationen, das Formular, Adresse und Gebührenhinweise finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.


Wünschen Sie die amtliche Bestätigung durch die Botschaft? Dann können Sie mit Ihrem ausgefüllten Antrag und Ausweisdokument mittwochs zwischen 7:30 und 12 Uhr in die Botschaft kommen. Die Gebühren für die konsularische Bescheinigung der Botschaft betragen 22.500 FCFA und sind bar und in Landeswährung zu zahlen.


Das Führungszeugnis kann nur an Ihre Anschrift übersandt werden. Eine Übersendung an die Botschaft ist nur im Ausnahmefall möglich. Ein Führungszeugnis wird immer in deutscher Sprache ausgestellt. Sein Inhalt bestimmt sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

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