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Côte d'Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung)

Stand - 21.11.2024
(Unverändert gültig seit: 12.09.2024)

Letzte Änderungen:
Gesundheit - Aktuelles
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna, wird gewarnt.

Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso wird abgeraten.

Terrorismus

Angesichts der Entwicklungen im Sahel und insbesondere der Sicherheitslage in Burkina Faso und in Mali besteht auch in Côte d’Ivoire ein latentes Risiko terroristischer Anschläge. Vor diesem Hintergrund könnten möglicherweise auch von Angehörigen westlicher Staaten frequentierte Orte erneut Ziel terroristischer Anschläge werden.

2020 und 2021 kam es wiederholt zu Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund auf staatliche Sicherheitskräfte im Grenzgebiet zu Burkina Faso, bei denen u.a. mehrere ivorische Soldaten ums Leben gekommen sind. Trotz verstärkter Sicherheitsmaßnahmen durch die Behörden besteht die latente terroristische Bedrohung fort. Das Risiko eines Wiederauflebens von Anschlägen bzw. Angriffen sowie auch von terroristisch motivierten Entführungen ist im Grenzgebiet deutlich erhöht.

  • Seien Sie an belebten Orten und bei speziellen Anlässen besonders aufmerksam.

  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

  • Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.

  • Vermeiden Sie auch nicht-erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso.

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist wieder stabil. Um die Präsidentschaftswahlen 2020 kam es in der Südhälfte von Côte d’Ivoire vereinzelt zu Demonstrationen, Straßensperren und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Weitere Spannungen können nicht völlig ausgeschlossen werden, wie punktuelle Ausschreitungen anlässlich der Kommunalwahlen im September 2023 belegten.

  • Meiden Sie Militäreinrichtungen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen, Straßensperren und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Auch in Côte d’Ivoire müssen Sie mit Gewaltkriminalität rechnen, selbst wenn sich diese nicht spezifisch gegen Touristen richtet. Insbesondere im Westen und Norden des Landes gibt es Aktivitäten von Straßenräubern, teilweise unter Vorspiegelung einer Panne oder eines verlorenen Nummernschilds.
Cyberkriminalität und Internetkriminalität („Romance Scams“, „Enkel-/Erbentrick“ und Varianten), gerichtet auch gegen Opfer in Deutschland, sind weit verbreitet.
Im Grenzgebiet zu Burkina Faso und Mali besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer einer erpresserischen Entführung zu werden.

Bewaffnete Überfälle auf Einzelpersonen und auf Fahrzeuge, insbesondere auf weniger befahrenen und schlecht ausgeleuchteten Straßen, kommen vor. Auch wenn diese in der Regel nur auf die Erlangung von Geld oder Wertsachen gerichtet sind, kam es schon zu Todesfällen.

  • Reisen Sie nicht in das Grenzgebiet im Nordosten des Landes, einschließlich des Comoé-Nationalparks und der Stadt Bouna.
  • Vermeiden Sie auch nicht-erforderliche Reisen in die übrigen Grenzgebiete zu Mali und Burkina Faso.
  • Verriegeln Sie Ihre Fahrzeugtüren nach Fahrtantritt.
  • Verzichten Sie auf Nachtfahrten außerhalb städtischer Gebiete wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nicht alleine.
  • Entfernen Sie sich nicht von den Hauptverkehrsachsen.
  • Halten Sie auf keinen Fall auf dem Seitenstreifen an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle, belebten Reststätte oder Polizeistation weiter.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Vergewissern Sie sich über die Sicherheit Ihrer Unterkunft.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keinesfalls Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, siehe auch Warnung vor Betrügereien. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Reisen Sie nicht aufgrund von Internetbekanntschaften oder um Geld wiederzuerlangen nach Côte d'Ivoire.

Natur und Klima

An der Küste herrscht feuchtes, tropisches Klima, nach Norden hin ist es trockener.
In der südlichen Küstenregion ist in der Regel von Mai bis Juli und von Oktober bis November Regenzeit, im Zentrum und den zentralen Nordregionen von Mitte Juli bis Oktober und von Mitte März bis Mitte Mai. Im Norden dauert die Regenzeit in der Regel von Juli bis November. In den Regenzeiten kann es auch in Stadtgebieten zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Schlecht befestigte Straßen und Brücken können unpassierbar, die Verkehrsinfrastruktur damit erheblich beeinträchtigt werden.

  • Informieren Sie sich in den Regenzeiten vor Überlandfahrten über die Wettervorhersage und den Zustand der Straßenverbindungen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Busverbindungen sowie Sammeltaxis, die Benutzung setzt aber in der Regel gute Ortskenntnis voraus. Es gibt außerdem eine Vielzahl von Taxis, die sich allerdings oft in schlechtem technischen Zustand befinden. In Abidjan gibt es auch die üblichen und in der Regel zuverlässigen Online-Taxidienstleister, deren Taxis über ihre jeweilige App bestellt werden können und mit denen insbesondere Preis und Route nachvollziehbar sind.
Straßen sind insbesondere abseits der Hauptstrecken oft in einem sehr schlechten Zustand. Sie sind häufig nicht beleuchtet. Vor Überlandfahrten sollten Informationen über den Zustand der Straßenverbindung eingeholt werden, vor allem bei und nach starkem Regenfall. In Abidjan und im Landesinneren gibt es weiterhin Straßenkontrollen. Während der Nacht gilt besondere Vorsicht. Auf Nachtfahrten sollte aufgrund der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr möglichst verzichtet werden.

  • Unternehmen Sie Reisen über Land nur nach sorgfältiger Planung unter Beachtung der aktuellen Sicherheitslage und möglichst nicht alleine.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind grundsätzlich nicht strafbar, werden gesellschaftlich aber häufig nicht akzeptiert. Schutz vor Diskriminierung gibt es in der Regel nicht.

Rechtliche Besonderheiten

Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen fünf bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum drei Monate bis fünf Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Deutsche Botschaft Abidjan benachrichtigt wird.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der westafrikanische CFA-Franc (XOF). Kreditkarten werden außerhalb Abidjans nur in größeren Hotels akzeptiert. Kreditkartenmissbrauch oder Betrügereien an Geldautomaten kommen vor. Häufig sind die Automaten nicht ausreichend mit Bargeld bestückt oder außer Betrieb.

  • Führen Sie bei Einreise ausreichend Bargeld in Euro oder US-Dollar mit.
  • Seien Sie vorsichtig bei der Auswahl von Geldautomaten. Entscheiden Sie sich für Geldautomaten in Banken oder größeren Einkaufszentren oder Hotels.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Côte d’Ivoire sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Bei Inlandsreisen kann es mit einem vorläufigen Reisepass bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Reisepass.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire oder – bei vorheriger Online-Beantragung - bei Einreise ausgestellt werden kann.
Das Visum kann vor Ort bis zu einer Aufenthaltsdauer von maximal drei Monaten gegen hohe Gebühren verlängert werden.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor der Einreise kann persönlich bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin beantragt werden und wird dort für eine Gebühr zwischen 50 und 110 EUR entsprechend der Aufenthaltsdauer ausgestellt.

Online-Visum (E-Visa)/Visum bei Einreise („on arrival“)

Alternativ kann mindestens drei Tage vor geplanter Abreise online bei der Botschaft von Côte d' Ivoire in Berlin eine Vorab-Registrierung und Bezahlung der Gebühren erfolgen, damit bei Ankunft am Internationalen Flughafen Abidjan ein Visum erteilt wird. Der Zahlungsnachweis ist auszudrucken und bei der Flugreise mitzuführen. Nach Ankunft in Abidjan ist vor der offiziellen Passkontrolle der E-Visa-Schalter aufzusuchen.

Achtung: Es gibt betrügerische Webseiten, die die Visumsbeantragung für Côte d’Ivoire imitieren und zur Zahlung auffordern, im Anschluss jedoch kein Visum ausstellen. Nutzen Sie deshalb ausschließlich den Dienstleister „Snedai“, dessen Link auf der Webseite der Botschaft von Côte d’Ivoire zur Verfügung gestellt wird.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige müssen von mindestens einem Elternteil zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten.

  • Führen Sie vorsichtshalber eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) mit.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist jedoch nur bis zu dem Betrag möglich, der bei Einreise deklariert wurde. Daher sollte Devisen bei Einfuhr deklariert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung ist auf einen Wert von 10.000 XOF beschränkt.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein international gültiges Impfzeugnis gegen Tollwut vorzulegen sowie eine amtstierärztliche Bescheinigung - in französischer Sprache - über den Gesundheitszustand des Tieres. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Gesundheit

Aktuelles

Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I (Ia und Ib) länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationales Mpox-Geschehen überwiegend der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate.

Für Reisende wird das Risiko einer Infektion aktuell als gering eingeschätzt. Bisher wurden aus Côte d'Ivoire nur Fälle der Klade II gemeldet; aktuell werden steigende Fallzahlen berichtet. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier.

Bei der Einreise in betroffene Länder ist ggf. mit Mpox-Screeningmaßnahmen, wie z.B. dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen, zu rechnen.

Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des Auswärtigen Amts, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

Reiseimpfungen:

Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte für Reisen nach Cote d’Ivoire ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Cote d‘Ivoire ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Die in Côte d'Ivoire inzwischen selten gewordene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.

  • Schützen Sie sich bei Aufenthalten im Freien vor Tsetsefliegen, siehe Schutz vor Insekten. Bitte beachten Sie, dass sich Tsetsefliegen nur gering durch Insektenabwehrmittel abhalten lassen.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch Reisende betreffen. In Cote d‘Ivoire wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land . Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen eine Auffrischimpfung , wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Côte d‘Ivoire besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Lassafieber, Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Zahlen von Lassafieber- und Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationales Mpox-Geschehen überwiegend der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. Für Reisende wird das Risiko aktuell als gering eingeschätzt.

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Lassafieber und Leptospirose können durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren, Lassafieber auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Landesweit kommen Giftschlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund, einer Katze oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs. Konsumieren Sie nur zuvor erhitzte Lebensmittel.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe nur sehr begrenzt und Immunglobuline nicht im Land erhältlich sind.
  • Achten Sie besonders in Lassa-Ausbruchsgebieten auf Lebensmittelhygiene und übernachten Sie nicht in einfachen Unterkünften.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z. B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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