Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Geburtsanzeige, Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung
Gemischtnationale Familie, © Colourbox
Warum eine Geburtsanzeige?
Sollte ein deutsches Kind in Côte d’Ivoire geboren worden sein, empfiehlt die Botschaft den Eltern, die Auslandsgeburt sowohl bei dem ivorischen als auch bei einem deutschen Standesamt registrieren zu lassen. Die Registrierung der Auslandsgeburt bei einem deutschen Standesamt kann über die Botschaft erfolgen. Wir nehmen hier eine sogenannte Geburtsanzeige entgegen und senden diese an unsere zuständigen Kollegen in Deutschland weiter. Häufig ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnort eines Elternteils für die Bearbeitung zuständig. Am Ende des Verfahrens steht dann die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde für das Kind.
Vaterschaftsanerkennung notwendig?
Im Rahmen der Geburtsanzeige prüft die Botschaft auch, ob – bei außerhalb einer Ehe geborenen Kindern - noch eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht erfolgen muss. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auch in Fällen, in denen die Mutter eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, kann eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht notwendig sein, nämlich dann, wenn der Vater das Kind nicht selbst beim ivorischen Standesamt angemeldet hat. Wir können Sie hierzu beraten, sobald uns alle im u.st. Merkblatt genannten Unterlagen vorliegen.
Namensführung des Kindes?
Auf Grundlage dieser Unterlagen beraten wir Sie außerdem zur Frage der Namensführung des Kindes. Je nach Sachverhalt, müssen die Eltern dem Kind ggf. erst einen Familiennamen geben. Dies kann im Rahmen der Geburtsanzeige erfolgen. Welche Optionen es gibt, erfahren Sie bei Ihrem Besuch in der Botschaft.
Für die Prüfung des rechtlichen Sachverhalts, die einer Geburtsanzeige, Vaterschaftsanerkennung und Namenserklärung vorausgeht, benötigen wir diverse Unterlagen.
Welche Unterlagen das sind, können Sie diesem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt zu den Themen Geburtsanzeige, Vaterschaftsanerkennung, Namenserklärung
Dem Merkblatt entnehmen Sie auch Informationen dazu, wann Sie in die Botschaft kommen können und welche Kosten entstehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Merkblatt nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden kann.
Die für die Geburtsanzeige benötigten Formulare finden Sie hier:
Formular für die Geburtsanzeige
Übersetzungshilfe Formular Geburtsanzeige