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Eheschließung in der Côte d´ Ivoire /Ehefähigkeitszeugnis
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen deutschen Staatsangehörigen ist das Standesamt am (letzten) Wohnsitz des Verlobten zuständig.
Wenn Sie als Deutscher Staatsangehöriger in Côte d'Ivoire heiraten möchten, benötigen Sie ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Die Botschaft wird daher oft gebeten, ein solches auszustellen.
Dies ist uns jedoch leider nicht möglich. Zuständig für die Ausstellung ist nämlich das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz des Verlobten. Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Unser Merkblatt zur Eheschließung in Côte d'Ivoire finden Sie unter diesem Link.
Wenn Sie Ihre/n ivorische/n Verlobte/n in Deutschland heiraten möchten, gilt ebenfalls, dass Sie sich zunächst zur Anmeldung der Eheschließung an Ihr deutsches Standesamt wenden müssen.