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Mein Visumantrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

13.07.2021 - Artikel

Ihr Antrag wurde abgelehnt? Sie halten die Ablehnungsgründe für nicht gerechtfertigt? Hier erhalten Sie Informationen über die Ihnen nun offen stehenden Optionen.

Grundsätzlich stehen Ihnen nach Erhalt einer Ablehnung die folgenden Optionen offen:

  1. Sie können einen neuen Visumantrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen, oder
  2. Sie können vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Ablehnung erheben, oder
  3. nur bei Ablehnungen vor dem 01.07.2025: Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung widersprechen und um erneute Prüfung des Antrags bitten (Remonstration), oder

1. NEUBEANTRAGUNG

Es ist nach einer Ablehnung jederzeit möglich, einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen. Dies macht Sinn, wenn man weiß, warum der Antrag abgelehnt wurde und wenn man glaubt, durch die Vorlage weiterer oder anderer Dokumente eine Erteilung erreichen zu können.

Der Neuantrag wird dann innerhalb der regulären Bearbeitungszeit geprüft.

2. KLAGE VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT

Gegen den Ablehnungssbescheid kann außerdem, auch ohne vorheriges Remonstrationsverfahren, innerhalb eines Monats nach Erhalt Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

3. REMONSTRATION - nur für Ablehnungen vor 01.07.2025

Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Sie finden unten stehend nähere Informationen und Hintergründe zur Entscheidung.

Für Anträge, die vor dem 01.07.2025 abgelehnt wurden, können Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person können innerhalb eines Monats ab Erhalt des Ablehnungsbescheides bei der Visastelle schriftlich gegen die Ablehnung des Antrags remonstrieren. Mit einer Remonstration bitten Sie um erneute Prüfung Ihres Antrages und bringen idealerweise weitere für Sie günstige Argumente und Nachweise bei. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Monaten.

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