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Schengen-Visa

23.01.2023 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum© colourbox

Allgemeine Informationen


Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden  Schritten vor:

  • Buchen Sie bitte einen Termin für ein Schengenvisum auf der folgenden Website: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?locationCode=abid&realmId=734
  • Stellen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen zusammen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für Schengenvisa.
  • Bitte füllen Sie das Formular zur E-Mail Erreichbarkeit aus, damit die Botschaft Sie auch jederzeit  per E-Mail kontaktieren kann E-Mail Erreichbarkeit
  • Die Visagebühr beträgt 53.000 FCFA für Erwachsene und 27.000 FCFA für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren. Sie ist kostenlos für Kinder bis 6 Jahre.  Sie ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Arbeitstage. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Danach ist Ihr Pass montags bis freitags zwischen 13:30 und 14:30 Uhr bei der Botschaft persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person abzuholen.  Die bei Antragstellung erhaltene Quittung (Abholzettel) ist mitzubringen.

Weitere Hinweise zum Visumverfahren:

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Botschaft. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Antragsformular

Zur Beantragung soll das online-Antragsformular genutzt werden. Sie haben technische Schwierigkeiten? Dann können Sie alternativ das Formular händisch ausfüllen.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Botschaft kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie grundsätzlich Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen, der eine Vollmacht haben muss.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen oder ein Remonstrationsverfahren in die Wege leiten.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.


Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)


Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.


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