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Schengen-Visa

23.01.2023 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Allgemeine Informationen

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Typische Reisezwecke sind Besuchs- oder Geschäftsreisen.

Sie können Ihren Antrag bei der Botschaft in Abidjan stellen, wenn Sie

  1. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Côte d'Ivoire haben und
  2. Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
    Wenn Sie kurzzeitige Aufenthalte in Finnland, der Slowakei oder Estland planen, bearbeiten wir Ihren Antrag ebenfalls. Für langfristige Aufenthalte müssen Sie sich hingegen direkt an die finnischen Behörden, die estnische Botschaft in Kairo oder die slowakische Botschaft in Nairobi wenden.

Wie beantrage ich ein Schengenvisum?

  1. Reservieren Sie frühzeitig einen Termin. Besonders in der Hauptreisezeit zwischen Frühjahr und Spätsommer kann die Wartezeit auf einen Termin auch einmal länger als 8 Wochen sein.
  2. Persönliche Antragstellung in der Botschaft mit allen aufgelisteten Dokumenten
  3. Bearbeitung Ihres Antrags: in der Regel innerhalb von 7-15 Tagen
  4. Abholung

Ausführliche Informationen zur Beantragung, die Liste der vorzulegenden Unterlagen und Zugang zum Terminvergabesystem finden Sie auf unserer französischsprachigen Webseite.

Beschwerden zum Schengenvisumverfahren

Antragsteller von Schengenvisa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengenvisumverfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der folgenden Varianten ein:

  • Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  • Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über dieses Beschwerde-Kontaktformular können keine Beschwerden gegen Ablehnungen Ihres Visumantrags – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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