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Mitbenutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft

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Sie können die Briefwahlunterlagen von Ihrem Wahlamt an die Botschaft übersenden lassen und den ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder bei der Botschaft abgeben. ABER ACHTUNG: Es gibt nur ein sehr kurzes Zeitfenster.

Wegen der sehr kurzen Fristen für die Übersendung der Briefwahlunterlagen und wegen der Kurierlaufzeiten, gibt es nur ein sehr kurzes Zeitfenster, in dem Sie bei der Botschaft die Briefwahlunterlagen abholen und wieder abgeben können. Sie müssen diesen Weg nicht wählen - wenn Sie andere Möglichkeiten haben, die Unterlagen aus Deutschland zu erhalten und wieder abzusenden, können Sie diese selbstverständlich nutzen.

Zur Mitbenutzung des Kuriers gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
    Wenn Sie in den letzten 25 Jahren in Deutschland gelebt haben, können und sollten Sie den Antrag auf elektronischem Weg stellen. Nur wenn dies nicht auf Sie zutrifft, muss der Antrag schriftlich in Deutschland eingehen - dann nehmen Sie bitte sofort mit uns Kontakt auf, damit wir Sie hinsichtlich des Postwegs beraten können.
  2. Wichtig: Weisen Sie im Antrag Ihr Wahlamt auf Folgendes hin:
    a) Die zu übersendenden Briefwahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der als Wahlsache gekennzeichnet ist und Ihren Namen enthält.
    b) Die Unterlagen müssen an die Kurieradresse der Botschaft Abidjan versendet werden:
    Auswärtiges Amt
    für Botschaft Abidjan
    Kurstr. 36
    10117 Berlin
  3. Wichtig: Wenn die Wahlunterlagen eingehen, müssen wir wissen, wie wir Sie kontaktieren können. Sobald Sie den Antrag an Ihr Wahlamt abgeschickt haben, senden Sie uns eine kurze Email mit dem Betreff „Bundestagswahl“ an info@abidjan.diplo.de mit folgenden Informationen: vollständiger Name, Mobiltelefonnummer.
  4. Das zuständige Wahlamt wird über Ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis entscheiden und voraussichtlich ab dem 04.02.2025 gegebenenfalls Briefwahlunterlagen für Sie übersenden. Wahrscheinlich werden diese erst am Donnerstag, 13. Februar 2025, in der Botschaft eintreffen. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
  5. Absendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen: Leider gibt es nur ein sehr kurzes Zeitfenster und Sie müssen Ihren Wahlbrief schon bis spätestens Montag, 17. Februar 2025, um 12 Uhr wieder bei der Botschaft abgegeben, damit sie bis zum Wahltag rechtzeitig per Post bei Ihrem Wahlamt eingehen können. Der Brief muss nicht frankiert sein.
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