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Beschaffung von ivorischen Personenstandsurkunden

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Der Botschaft Abidjan ist es nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, deutsche Staatsangehörige dabei zu unterstützen Personenstandsurkunden in der Côte d'Ivoire zu beschaffen.

Foto eines Stempels
Foto eines Stempels © colourbox

Der Botschaft Abidjan ist es nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, deutsche Staatsangehörige dabei zu unterstützen Personenstandsurkunden in der Côte d'Ivoire zu beschaffen. Da eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt nötig ist, kann die Botschaft die Personenstandsurkunden in den meisten Fällen nur mit Hilfe eines Vertrauensanwaltes besorgen. Es können daher je nach Prüfungsumfang Kosten in Höhe von bis zu 300 EUR entstehen.

Es muss zusätzlich darauf hingewiesen werden, dass viele Personenstandsregister zertört wurden und daher die Beschaffung von Urkunden nicht immer möglich ist.
Es ist nicht möglich Personenstandsurkunden für ivorische Staatsangehörige zu beschaffen.

Deutsche Inlandsbehörden können die Botschaft auch nur in begründeten Ausnahmefällen mit der Urkundsbeschaffung beauftragen. Dies kann im Rahmen der Amtshilfe erfolgen. Informationen zum Verfahren der Urkundenüberprüfung entnehmen Sie der entsprechenden Rubrik. Das Verfahren für die Urkundsbeschaffung läuft ähnlich ab. So benötigen wir z.B. genaue Informationen zur Schullaufbahn oder dem Geburtsstandesamt des ivorischen Staatsangehörigen sowie eine Kostenzusage. Bei Bedarf sollten Sie sich zunächst per E-Mail an uns wenden.

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