Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Lebensbescheinigung

18.09.2024 - Artikel

Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung

Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Der jährliche Lebensnachweis kann weltweit digital erbracht werden und es ist nicht mehr nötig, sich per Post mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.

Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie finden eine Anleitung und den Zugang unter www.rentenservice.de/GR

Wenn Sie stattdessen zur Bestätigung der Lebensbescheinigung in Papier (nicht digitales Verfahren) zur Deutschen Botschaft kommen wollen, dann gilt Folgendes:

Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. bei der Deutschen Post Renten Service kommen Sie bitte mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Botschaft in Abidjan. Sie müssen persönlich erscheinen! Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis) mit.

Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 36,- Euro).

nach oben