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Lebensbescheinigungen

06.01.2023 - Artikel

Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung

Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung auf einem Formular, welches von der Rentenkasse übersandt wird. Die Beglaubigung der Lebensbescheinigungen wird im Regelfall durch amtliche Stellen des Gastlandes gefertigt (Bürgermeisteramt, Polizeikommissariate, Notare o.ä.). Sie kann aber auch durch die Botschaft erfolgen.

Für Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen deutschen Rententrägern werden gebührenfrei erteilt.
Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig

(22.500 FCFCA)

Sollten Sie die Bescheinigung durch die Botschaft wünschen, können Sie mit Ihrem Formular und Ausweisdokument mittwochs zwischen 7:30 und 12 Uhr ohne Termin in die Botschaft kommen. Sollten Sie einen anderen Termin benötigen, melden Sie sich gerne per E-Mail zur Terminvereinbarung.

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