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Lebensbescheinigungen
Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung
Rentenempfänger/innen benötigen in der Regel einmal jährlich eine Lebensbescheinigung auf einem Formular, welches von der Rentenkasse übersandt wird. Die Beglaubigung der Lebensbescheinigungen wird im Regelfall durch amtliche Stellen des Gastlandes gefertigt (Bürgermeisteramt, Polizeikommissariate, Notare o.ä.) und kann nur in Ausnahmefällen und dann nur nach vorheriger Terminabsprache durch die Botschaft erfolgen. Für weitere Fragen zur Vorgehensweise stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.