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Nationale Visa (Langzeitvisa)

20.01.2023 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Allgemeine Informationen

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen oder nach Deutschland umziehen möchten, dann benötigen Sie ein nationales Visum. Typische Aufenthaltszwecke sind Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Studium, Familiennachzug und andere.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen für ein Visum zur Arbeitsaufnahme erfüllen? Die Antwort finden Sie unter www.make-it-in-germany.com

Zuständigkeit der Botschaft Abidjan

Sie können Ihren Antrag bei der Botschaft in Abidjan stellen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Côte d'Ivoire haben. Kurzzeitige Aufenthalte in Côte d'Ivoire, die von vornhinein nur auf einige Monate ausgelegt sind, begründen keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Insbesondere ist es nicht ausreichend, erst vor einigen Monaten nach Côte d'Ivoire gekommen zu sein mit der Absicht, lediglich für eine Visumbeantragung bei der Botschaft Abidjan einen Lebensmittelpunkt in Côte d'Ivoire vorzutäuschen. In dem Fall wird Ihr Antrag zurückgewiesen und nicht bearbeitet.

Online-Beantragung

Für die meisten Aufenthaltszwecke kann das Visum inzwischen online beantragt werden.

Nachdem Sie Ihre Informationen und Dokumente online übermittelt haben, wird die Botschaft Ihren Antrag auf Vollständigkeit prüfen und Ihnen gegebenenfalls die Möglichkeit zur Ergänzung geben. Im Anschluss können Sie einen privilegierten Termin buchen, um die Originale vorzulegen, die Biometriedaten abzugeben und die Gebühr einzuzahlen. Die Online-Beantragung ist möglich für:

  • Visa zur qualifizierten Arbeitsaufnahme (Fachkräfte) und Blaue Karte EU
  • Ausbildung
  • Studium und studienvorbereitender Sprachkurs
  • Familiennachzug (nicht für Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)
  • Chancenkarte

Zur Online-Beantragung schauen Sie hier ins Auslandsportal

Sollten Sie weitere Fragen zur Visumantragstellung haben, finden Sie diese auf unserer französischsprachigen Webseite.

Andere Aufenthaltszwecke

Für Aufenthaltszwecke, die nicht online beantragt werden können, gilt das traditionelle Antragsverfahren in Papierform. Hierzu zählt beispielsweise die Arbeitsaufnahme in nicht qualifizierten Tätigkeiten, so auch die Ableistung eines Au-Pair-Jahres oder Freiwilligendienstes. Sie benötigen zur Beantragung in jedem Fall einen Termin.

Ausführliche Informationen zur Visumbeantragung, die Liste der vorzulegenden Unterlagen und Zugang zu unserem Terminvergabesystem finden Sie auf unserer französischsprachigen Webseite.

Besonderheit Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten gilt ein besondere Terminverfahren. Bitte registrieren Sie sich in dem separaten Terminsystem (Haben Sie einen falschen Termin gebucht, wird Ihr Antrag nicht angenommen.)

Alle Informationen zur Visumbeantragung und die Liste vorzulegender Unterlagen finden Sie auf unserer französischsprachigen Webseite.

Weitere Hinweise

Während der Bearbeitung

Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüfen wir ob er den rechtlichen Voraussetzungen genügt und beteiligt je nach Aufenthaltszweck auch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von uns kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Mindestbearbeitungsdauer nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Wenn das Visum erteilt wurde

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Was tun, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde?

Sie möchten gegen die Ablehung vorgehen?

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