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Nationale Visa (Langzeitvisa)
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Allgemeine Informationen
Das nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Bitte füllen Sie das Antragsformular elektronisch unter dem Link VIDEX aus. Wenn Sie fertig sind, erstellt das System ein pdf-Dokument, das Sie ausdrucken und unterschreiben.
- Stellen Sie bitte die Antragsunterlagen zusammen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte den u.st. Merkblättern. Es ist wichtig, dass Sie sich die Merkblätter genau durchlesen und Ihren Antrag gut vorbereiten. Eine Terminbuchung macht erst Sinn, wenn Sie alle geforderten Unterlagen beisammen haben. Bitte helfen Sie uns und sortieren Sie diese in der auf dem jew. Merkblatt genannten Reihenfolge.
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Hier finden Sie unser Terminvergabesystem
Achtung: Nur wenn Sie Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland anstreben, registrieren Sie sich bitte in dem separaten Terminsystem (Haben Sie einen falschen Termin gebucht, wird Ihr Antrag nicht angenommen.) - Übersetzungen müssen durch einen vereidigten Übersetzer erfolgen. Eine Liste von in Côte d’Ivoire ansässigen Übersetzern finden Sie hier. Die Übersetzung kann aber auch durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer erfolgen.
- Das Merkblatt für Ihren Visumantrag fordert einen Sprachnachweis? Es werden nur Sprachzertifikate von nach ALTE zertifizierten Testzentren akzeptiert (Association of Language testers in Europe; Goethe-Institut, ÖSD, telc, TestDaf)
Familienzusammenführung
- Kindernachzug (ein Kind, das in Côte d'Ivoire lebt, möchte zu den Eltern oder einem Elternteil nach Deutschland ziehen)
- Ehegattennachzug (ein/e in Côte d'Ivoire lebende/r Ehepartner/in möchte zum/r in Deutschland lebenden Ehepartner/in ziehen oder Sie und Ihr/e Verlobte/r haben bereits eine Eheschließung beim deutschen Standesamt angemeldet und möchten in Deutschland heiraten und leben)
- Einreise zum oder mit einem deutschen Kind (der ausländische Elternteil eines deutschen, minderjährigen Kindes möchte zu bzw. mit diesem Kind nach Deutschland ziehen)
Lesen Sie die Merkblätter genau durch und bereiten Sie Ihren Antrag gut vor. Eine Terminbuchung macht erst Sinn, wenn Sie alle geforderten Unterlagen beisammen haben. Sortieren Sie diese in der auf dem Merkblatt genannten Reihenfolge.
Studentenvisa
Visum zur Ausbildung (betriebliche Ausbildung)
Visum zur Arbeitsaufnahme, Blaue Karte EU und Chancenkarte
Anträge zur Arbeitsaufnahme und für die Chancenkarte können ab sofort online gestellt werden. Lesen Sie hier
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie für ein Arbeitsvisum, die Blaue Karte EU oder die Chancenkarte in Frage kommen? Sie finden Antworten auf Make-it-in-Germany
Sonstige Langzeitvisa
Wichtiger Hinweis:
Übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Erscheinen Sie persönlich zu Ihrem Termin bei der Deutschen Botschaft. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Antragsformular
Zur Beantragung soll das
genutzt werden.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt und beteiligt je nach Reisezweck auch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Botschaft kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, bekommen Sie Bescheid und können Ihren Pass vorlegen und Ihr Visum abholen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe im Ablehnungsbescheid.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Weitere Informationen
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