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Bundestagswahl 2025: Teilnahme von Deutschen im Ausland

Eine Hand schmeißt einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

Artikel

Voraussichtlich werden am 23. Februar 2025 Bundestagswahlen stattfinden. Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen - die meisten Deutschen im Ausland können den Antrag elektronisch nach Deutschland übersenden.

Lesen Sie hier, wann und wie Sie an der Wahl teilnehmen können und finden Sie Informationen zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

Damit Ihre Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Côte d'Ivoire und um Anschluss wieder in Ihr Wahlamt gelangen, können Sie den amtlichen Kurier der Botschaft in Abidjan mitbenutzen. Wie dies geht und was Sie beachten müssen, lesen Sie hier

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