Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bundestagswahl 2025: Antragung für Deutsche im Ausland

Eine Hand schmeißt einen unbeschrifteten Umschlag in eine Wahlurne

Wahl, © Colourbox

Artikel

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html

Verwandte Inhalte

nach oben